INKASSOAUFTRAG für In- und Ausland Seite 1


Wir beauftragen Sie mit dem Forderungseinzug. Hierfür gelten die allgemeinen Richtlinien und Auftragsbedingungen, der Tarif und die angeführten Geschäftsbedingungen, die als verbindlich anerkannt werden.
Danach sind insbesondere die Haftung und die Verjährungskontrolle ausgeschlossen.
Die Forderung ist nicht bestritten.
Bedingungen gelten als angenommen.
* erfordert eine Eingabe


Bei Erstauftrag
Nach Erteilung des ersten Auftrages erhalten Sie von uns eine eigene Klientennummer per e-Mail, welche bei Folgeaufträgen in des Feld "bestehende KlientenNr." eingetragen werden kann.